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Renten-Thema — fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater

Die WirtschaftsWoche 50/1.12.2017 hat das Thema  ‚Steuern sparen und Rentenabschläge ausgleichen’  aufgegriffen und veröffentlichte meinen Hinweis auf die Einkommensteuer-Vergünstigung § 3 Nr. 28 EStG,  Zitat:

  • . . .Noch renditestärker kann der Ausgleich der Rentenabschläge sein, wenn der Arbeitgeber mitspielt und dafür etwa Abfindungen einsetzt. Darauf weist Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe hin. Eine Spezialregel (§ 3 Nr. 28 EStG) sorgt dafür, dass solche Zahlungen dann lohnsteuerfrei bleiben, solange sie 50 Prozent des Rentenausgleichsbetrags nicht übersteigen. Allerdings muss der Arbeitgeber direkt an die Deutsche Rentenversicherung überweisen. . . .

Entlassungsabfindung und Arbeitnehmer-Jubiläum sind nur zwei der typischen Möglichkeiten, um die Rente steuerbegünstigt zu optimieren (§ 187a SGB VI).