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Auslands- und Fremdrentenrecht

Wenn Sie in Rumänien, Polen oder Russland gearbeitet haben und deshalb Fragen zum Fremdrentenrecht und zum Auslandsrentenrecht haben, helfen wir Ihnen gerne. 

Wir klären, wie diese Zeiten bestmöglich bei der deutschen Rente berücksichtigt werden können.

Legen Sie uns daher Ihre Arbeitsunterlagen zur Beurteilung vor. Wir sagen Ihnen, wie die Zeiten richtig eingestuft werden. Soweit schon eine Einstufung in Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereiche erfolgt ist, erfahren Sie, was zu tun ist, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Dabei helfen wir Ihnen und werden werden für Sie tätig. Natürlich prüfen wir, um welche Rentenerhöhungen es in einer streitigen Auseinandersetzung gehen würde. Denn vielfach geht es um enorm viel.

Manchmal können sich jedoch vermeintliche Rentenerhöhungen auch tatsächlich als Rentenminderung darstellen. Unser Ziel ist es, Ihnen den für Sie besten Weg zu weisen.