Mit dem Geld ist es so eine Sache - schreibt Frau Prof. Brandstetter am 28. Mai 2022 in der F.A.Z. - und zitiert mich wie folgt:
„Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Teilrente bezieht, kann freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen“, bestätigt Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe.
„Im Idealfall sollte man für die Umsetzung einen zeitlichen Vorlauf von wenigstens sechs Wochen einplanen“, sagt Rentenberater Vogts.
Die Möglichkeit freiwilliger Einzahlungen jenseits der Regelaltersgrenze steht auch Beamten und Angehörigen berufsständischer Versorgungswerke offen, wenn sie [. . .], berichtet Vogts.
Rentenberater Vogts gibt dazu ein Beispiel: Eine Rentnerin (Geburtstag 25. Oktober 1954) hat zum 1. Juli 2020 die Regelaltersgrenze erreicht. Sie erhält eine Rente von 1700 Euro und verzichtet vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 auf ein Prozent ihrer Rente [. . .] „Die freiwilligen Einzahlungen rechnen sich in diesem Fall nach einem Zeitraum von 13,5 Jahren“, sagt Vogts.
Auch wer die vom Gesetzgeber vorgesehene Altersgrenze erreicht hat und eine Pflegetätigkeit ausübt, sollte eine Teilrente beantragen. [. . . ] Rentenberater Vogts rät Betroffenen den Antrag auf eine Teilrente von 99,99 Prozent von der Rentenversicherung negativ bescheiden zu lassen, Einspruch einzulegen und ein Ruhen des Widerspruchsverfahrens zu verfügen.