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Arbeitsgebiete und Leistungen

Rentenberater sind Spezialisten, kennen wechselseitige Auswirkungen und Verzahnungen im Sozial-, Versicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht.

Für Sie bearbeiten wir gerne:

  • Rentenanträge, Kontenklärung, Prüfung neuer und auch uralter Rentenbescheide
  • Widersprüche und Klagen gegen die Deutsche Rentenversicherung, die Künstlersozialkasse und andere Sozialleistungsträger, Beitragserstattung, Klärung des versicherungsrechtlichen Status
  • Pflegestufen, Schwerbehinderten-Anerkennung, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Zusatz- und Betriebsrenten, Versorgungswerke der Verbände und freien Berufe
  • Prüfung des Versorgungsausgleichs mit Vorschlägen und Gutachten dazu, Abänderungsanträge, schuldrechtliche Ausgleichsrente
  • Ansprüche aus privaten Versicherungen wegen Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankentagegeld
  • Vorträge bei Innungen, Kammern, Verbänden
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Rechtliche Beratung zu Versicherungen

Unsere Erlaubnisse als Rechtsbeistand - Rentenberater berechtigen uns zu außergerichtlicher Vertretung gegenüber Versicherungsgesellschaften bei Anträgen auf Leistungen und Streitigkeiten daraus.

Wir werden jedoch nur tätig:

  • Berufsunfähigkeit – eingetreten oder vermutet, Antragstellung, Verhandlungen bei Anfechtung, Leistungsverweigerung oder Leistungsentzug
  • Krankentagegeld als Nahtstelle zwischen Krankheit und Berufsunfähigkeit, Anzeigepflichten, Vertragsänderungen, Vertragsende
  • Unfälle ohne Beteiligung von Kraftfahrzeugen, Anträge auf Leistungen, Stellungnahme zu Abfindungsangeboten, Berufsgenossenschaften
  • Private Pflegepflichtversicherung und deren Leistungsansprüche, hier auch Vertretung vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten
  • Lebens-, Renten- und Zusatzversicherungen, Rat bei beabsichtigter Vertragsauflösung, Vertragsänderung, Abtretung, Bezugsrechtsänderung
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Gute Zusammenarbeit

Sie erwarten Hilfe auf den Gebieten des Sozial- und Rentenrechts und damit verbundenen versicherungsrechtlichen Problemstellungen und der Künstlersozialabgabe?

Genau damit befassen wir uns.

Um aber für Sie bestmöglich tätig werden zu können, benötigen wir ausführliche Informationen. Unser Rat kann immer nur so vollständig sein, wie Sie uns zu informieren bereit waren. Allein die Vorlage zum Beispiel eines Versicherungsverlaufes, einer Rentenauskunft oder eines Schreibens (über das Sie sich ärgern) reicht nicht aus.

Zweckmäßig meistens:

  • Tabellarischer Lebenslauf und Angaben über augenblickliche Tätigkeiten, beabsichtigte Veränderungen, angebotene Altersteilzeit, bevorstehende Entlassung, Betriebsaufgabe oder Umwandlung der Rechtsform, Auswanderung, Heirat, Scheidung
  • Geburtsdaten des (Ehe-)Partners und der Kinder, evt. selbständige Tätigkeit des Ehegatten, für ihn bestehende Ansprüche, Mitarbeit im Unternehmen
  • Informationen über besondere persönliche Verhältnisse: Schwerbehindert oder anhängiges Antragsverfahren, Krankheiten und Klinikaufenthalte, Arbeitslosigkeit, Bezug von Versorgung und Rente
  • In Versicherungsangelegenheiten stets alle Vertragsunterlagen (ab Angebot, Antrag) einschl. Bedingungen und Zusatzvereinbarungen sowie sämtlichen Nachträgen, bisherige Korrespondenz und Notizen über Verhandlungen und Telefonate im Zusammenhang mit geltend gemachten Ansprüchen
  • Anschrift des steuerlichen oder anwaltlichen Beraters, mit dem wir uns bei ergänzenden Fragen in Verbindung setzen dürfen.

Wenn Sie uns Vollmacht erteilen zur Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten, können diese mit uns und wir mit diesen Stellen direkt korrespondieren, verhandeln. Dadurch behalten wir den Überblick zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Interessen.

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Honorar

Die Vergütung für unsere Tätigkeiten bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. So beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel zwischen 100 und 226,10 €. Für weitere Inanspruchnahme, Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten beachten wir §§ 2 – 4a, 34 RVG oder vereinbaren mit Ihnen eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Vergütung bzw. ein Pauschalhonorar.

Für Kurzberatungen in der Kanzlei bitten wir um sofortige Barzahlung. Vor Beginn umfangreicherer Tätigkeiten und ggf. im weiteren Verlauf erwarten wir angemessene Vorschusszahlung, Sie dürfen unsere Honoraranforderung abwarten.

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Steuerlicher Hinweis

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.

BMF IV B 5 - S 2255-356/97