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Nichts verschenken . . .

In der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG vom 5. März 2022 schreibt Prof. Barbara Brandstetter zu “Frührentnern” und erläutert die auch für 2022 geltende 46.060-Euro-Grenze:

  • „Wer die Rente abschlagsfrei haben kann und diese nicht beantragt, verschenkt Geld, ohne dass der Verzicht durch einen späteren höheren Anspruch der regulären Rente kompensiert würde“, sagt Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe.
  • Zum Beispiel der Rita S. (Jahrgang 1956) mit Weiterarbeit ohne Rente heißt es: „Doch diese Entscheidung war grundfalsch“, sagt Vogts. 
  • „Selbst für den Fall, dass die Grenze von 46.060 Euro im Jahr deutlich überschritten wird, ist es in der Regel ein großer Fehler, eine zustehende Rente nicht zu beantragen“, sagt Vogts.

 

„Eine vorzeitige Rente sollte nicht beantragt werden, wenn die Person noch die Möglichkeit hat, innerhalb angemessener Zeit die Rente abschlagsfrei beanspruchen zu können“, sagt Rentenberater Vogts. 

  • „Durch die Weiterarbeit für die Dauer von nur x (= hier: acht) Monaten lässt sich der Anspruch auf die volle Altersrente um xx,xx (= hier: 158,05) Euro erhöhen“, sagt Vogts. 

 

„Es gibt keine günstigere Möglichkeit, zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben“, sagt Vogts.