PNG-Bild.png

Eindeutig frauendiskriminierend

Auch bei der Rente gibt es eine Babyfalle

WirtschaftsWoche 40/19 vom 27.9.2019

Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe hatte jüngst so einen Fall:

Eine 63-jährige, die drei Kinder zur Welt gebracht hatte. Mit 15 Jahren hatte sie ihre Ausbildung begonnen. Aktuell arbeitet sie noch. Für Fälle wie sie - mit langer Erwerbsbiografie - ist die Frührente gedacht. Eigentlich könnte die Frau sie im Januar 2020 beanspruchen. Doch von den 45 Versicherungsjahren fehlen ihr dann noch zwei Monate. Echte Lücken im Versicherungsverlauf hat sie nicht. Allein die Geburten machen ihr einen Strich durch die Rechnung. Nun muss sie die Frührente verschieben - oder einen Abschlag hinnehmen.

  • Der Mutterschutz vor der Geburt, meist sechs Wochen, gilt als “beitragsfreie Anrechnungszeit”. Das Problem:  Solche Zeiten zählen bei den 45 Versicherungsjahren eben nicht mit. Dabei kommt es auf volle Monate an. Nur wenn der Mutterschutz einen kompletten Kalendermonat abdeckt, wird für die Frührente ein Monat weniger angerechnet. Daher trifft es Mütter in der Regel, wenn der errechnete Geburtstermin zwischen dem 1. und 12. eines Monats liegt. Denn dann fällt der Monat davor ganz in den Mutterschutz.

 

“Bei etwa 40 Prozent aller Geburten sind Frauen deshalb der Gefahr ausgesetzt, dass Zeiten nicht mitzählen”, sagt Vogts. Für ihn ist das “eindeutig frauendiskriminierend”.

...

(Text: Niklas Hoyer; vollständige Veröffentlichung bei www.wiwo.de)