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Die Vermögensfrage

Früher in den Ruhestand . . .

In der F.A.Z. vom 18. Juli 2020 schreibt Frau Prof. Brandstetter zu den Einbußen bei später Einzahlung:

Rentenberater halten von den Spekulationen allerdings nicht allzu viel. 

„Wer Beiträge zahlen möchte, trifft langfristige Vorsorgeentscheidungen“, sagt Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe. 

Verbraucher sollten vielmehr darauf achten, dass sie ihre freiwilligen Einzahlungen über mehrere Jahre verteilen und so einen möglichst hohen Steuervorteil erzielen.  . . .

„Daher empfiehlt es sich, freiwillige Einzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen“, sagt Rentenberater Vogts.

 Zu den Vorteilen durch Corona:

„Von allgemeinem Interesse ist derzeit, dass derjenige Geld verschenkt, der eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren mit zählenden Zeiten schon vor der Regelaltersgrenze beziehen kann und diese Rente nicht beansprucht“, sagt Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe. 

  • Denn die jährliche Hinzuverdienstgrenze wurde, bedingt durch die CoronaPandemie, von 6.300 auf 44.590 Euro für das Jahr 2020 heraufgesetzt.
  • Wer daher in den Monaten Juli bis Dezember nicht mehr als 7.431 Euro brutto verdient, kann neben dem vollen Gehalt die volle Rente erhalten.

 

Selbst wenn das Gehalt höher ist, wird längst nicht alles angerechnet.  . . . .  „Wer die ihm zustehende Rente nicht abholt, gibt sie an die Versicherungsgemeinschaft zurück, allerdings ohne jede Kompensation dieser Großzügigkeit“, sagt Vogts.

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