Ich wurde von der WirtschaftsWoche gefragt, ob sich der Staat am Depot eines Lesers bedienen darf, wenn seine Eltern pflegebedürftig werden und er ihren Unterhalt zahlen soll.
Steht die Altersvorsorge auf der Kippe?
Rentenberater Markus Vogts: Es ist richtig, dass auch erwachsene Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sein können . . .
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz werden mögliche Unterhaltsforderungen deutlich abgemildert. Hiernach sind Unterhaltsansprüche leistungsberechtigter Eltern gegenüber ihren Kindern nicht zu berücksichtigen, falls das jährliche Gesamtjahreseinkommen des zum Unterhalt verpflichteten Kindes maximal 100.000 Euro beträgt.
Verträge zur privaten Altersvorsorge können bis zu einem Wert (Rückkaufswert / Deckungswert) von maximal 340.000 Euro unpfändbar gestellt werden, für private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne jedoch nur unter bestimmten Bedingungen . . .
Falls Sie Fragen des Unterhaltsrechts vertiefen wollen, empfehle ich eine anwaltliche Beratung.