Alle gesetzlichen Krankenkassen wurden vom GKV-Spitzenverband durch internes Rundschreiben angewiesen, die in erheblichem Umfang seit 1.7.2011 zu viel erhobenen Beiträge zu erstatten sowie ab sofort die Leistungen von zwei französischen Zusatzrentensystemen als gesetzliche Renten aus dem Ausland zu bewerten.
Vorausgegangen waren jahrelange sozialgerichtliche Streitigkeiten .... - lesen Sie hier weiter !