in der WirtschaftsWoche gibt es den exklusiven Ratgeber-Service WiWoCoach. Mir wurde folgende Frage gestellt:
Hier habe ich zunächst große und kleine Witwen-/Witwer-Rente erläutert, das Alter des hinterbliebenen Partners, ob erwerbsgemindert oder ein Kind erzogen wird.
Dann das Datum der Hochzeit. Und die Anrechnungsarten. Und schließlich die Freibeträge. Und in vielen Fällen das frühere Recht, wonach Mieteinkünfte, eigene private Renten nicht angerechnet werden.
Selbst wenn doch neues Recht zur Anwendung kommen sollte ...
Das Geld (= 120.000 Euro Festgeld) ist vermutlich zur weiteren Absicherung des Lebensunterhalts der Mutter gedacht ...
Offen kommunizieren!