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Achtung: 99,99 % Teilrente ist möglich

Gemeinsamer Beschluss der Rentenversicherungsträger vom 15.12.2022:

  • „Die Rentenversicherungsträger halten […] nicht mehr an der ursprünglichen Auffassung fest, dass bei Teilrenten mindestens auf einen ganzen Prozentpunkt zu verzichten ist. Vielmehr werden nun auch 99,99 % zugelassen, allerdings müssen dazu erst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor entsprechende Ausführungsbescheide ergehen können.“

 

Kann ich denn eine “Teilrente” beanspruchen? Klar, wenn Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben und mit Arbeit (oder Pflege) die Rente weiter erhöhen möchten.

Die Deutsche Rentenversicherung wollte nur einen “Verzicht” von einem Prozentpunkt = 99 % erlauben, das  würde somit bei einer 1.000-Euro-Rente pro Jahr 120,00 € ausmachen.

Endlich: es ist auch ein “Verzicht” von 0,01 % zulässig, bei 1.000 € Rente sind das nur 1,20 € pro Jahr, somit kaum ins Gewicht fallend.

Für diesen Unterschied habe ich gekämpft, gegen die Deutsche Rentenversicherung, und bisher folgende Urteile erstritten:

Sozialgericht 

  • Freiburg   vom 23.02.2022 –   4. Kammer - S 4 R 10/22
  • Freiburg   vom 02.08.2022 – 16. Kammer - S 16 R 1479/22
  • Karlsruhe vom 24.08.2022 – 10. Kammer - S 10 R 555/22
  • Karlsruhe vom 31.10.2022 –   3. Kammer - S 3 R 1354/22
  • Karlsruhe vom 21.12.2022 – 15. Kammer - S 15 R 427/22 

 

Das Urteil vom 23.2.2022 können Sie hier lesen - 

und auch eine Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater.