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Die WirtschaftsWoche berichtete am 9.4.2021:

Berufstätige haben neue Optionen (Berufstätige sind sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige) !

Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe nennt den Beispielfall einer 65-jährigen mit rund 74.000 Euro Jahresgehalt. Sie kann bereits abschlagsfrei in Frührente gehen, hatte das aber eigentlich erst zu Beginn des kommenden Jahres geplant, zu ihrer regulären Altersgrenze.

Durch die höhere Grenze für den Hinzuverdienst (= im Jahr 2021 = 46.060 Euro) könnte sie sich nun umentscheiden.  Zwar würde sie vorerst wegen der teilweisen Anrechnung ihres Gehalts statt der vollen Rente von 2.400 Euro nur gut 1.500 Euro monatlich erhalten - aber die eben zusätzlich jeden Monat.

"Sie würde diese Ansprüche sonst entfallen lassen, ohne jegliche Entschädigung", sagt Vogts.

Nachteile hätte die Frau nicht.

Die während des Rentenbezugs noch gezahlten Rentenbeiträge würden ihre Rente ab dem regulären Rentenstart im kommenden Jahr steigern. Dann würden ihr fortan 2.500 Euro Rente zustehen.

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 Siehe auch: Rente beantragen - das Gesetz nutzen !