Markus Vogts

Markus Vogts

Rentenberater und Rechtsbeistand seit 1990

Beratung zu renten- und versorgungsrechtlichen Sachverhalten der sozialen, betrieblichen und privaten Sicherung, Rentenoptimierungs- und Simulations-Berechnungen, auch für Selbständige und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke, für Künstler im Rahmen der Künstlersozialversicherung, zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, im Bereich des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts, Vertretung vor den Familiengerichten bei der Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen zum Versorgungsausgleich und bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung, Rechtsbeistand zu Versorgungsansprüchen vor Sozial-, Landessozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten, in Angelegenheiten der Zusatzversorgung und den ergänzenden Versorgungsordnungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes auch vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Sachverständigen-Gutachten für Anwälte, Gerichte, Versicherungen und private Auftraggeber, Vorträge zu Fragen der sozialen, betrieblichen und privaten Absicherung von Existenzgründern, selbständig Tätigen sowie von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, zum Fremd- und Auslandsrentenrecht und als Dozent im Rahmen der Rentenberater-Ausbildung.

Astrid Koser

Astrid Koser

Rentenberaterin und Rechtsbeistand seit 2003

Beratung zu Sachverhalten des Beitrags- und Leistungsrechts der gesetzlichen und der privaten Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, auch für Selbständige (Versicherungs- und Befreiungsmöglichkeiten, Sondersysteme Künstlersozialversicherung, Berufsständische Versorgungswerke, Landwirtschaftliche Sozialversicherung), zu Fragen der Betrieblichen Altersversorgung sowie zum Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht. Vertretung in Antrags-, Überprüfungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren zur Anerkennung von Versicherungszeiten, zur Erlangung von Renten wegen Alters und Erwerbsminderung sowie von Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten, zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und zur Feststellung von Behinderungen, auch in Angelegenheiten mit Auslandsberührung (EU- und Abkommensstaaten, Fremdrentenrecht). Als Rentenberaterin ohne Einschränkungen vertretungsberechtigt gegenüber Behörden und Gerichten, bei Ansprüchen aus privaten Personenversicherungen jedoch nur außergerichtliche Vertretung, Korrespondenz auch in Englisch und Französisch möglich.