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Rentenverluste bleiben meist unentdeckt

  1. Weniger Rente durch Mütterrente II

Weil schon die die Mütterrente I vielfach zu weniger Rente führte, ist der GroKo-Kompromiss zur Mütterrente II für manche Eltern eine schlechte Nachricht.

Die Online-Ausgabe der Wirschaftswoche vom 29.8.2018 hat aufgedeckt, dass viele Mütter hiervon gar nichts ahnen können:

Es werden jetzt wohl viele neue Katrastrophenfälle dazu kommen, sagt Markus Vogts, Rentenberater aus Karlsruhe.

Neue Rentenauskünfte der DRV verschleiern das Problem, weil aus Gründen einer angeblich besseren Übersicht eine Darstellung zu Mindestentgeltpunkten fehlt.

Aber genau diese Mindestentgeltpunkte können durch die Mütterrente enfallen.

In einer durch VOGTS | Rentenberater sachverständig begleiteten Petition beim Deutschen Bundestag (Aktenzeichen: Pet 3-18-11-8214-036206) wird daher gefordert, mit der Mütterrente II endlich auch sicherzustellen, dass es durch die Mütterrente nicht zu weniger Rente kommen kann. Denn bereits durch die 2014 eingeführte Mütterente war es dort zu einer Rentenminderung von rund 90 € monatlich gekommen.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. unterstützen diese Forderung:

Wer Kinder großgezogen hat, darf keinesfalls mit Erziehungszeiten weniger Rente erhalten als ohne. Eine Änderung ist hier zwingend erforderlich und wäre durch eine Vergleichsberechnung in der Praxis leicht umzusetzen.