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Mehr Geld im Alter

DIE VERMÖGENSFRAGE - FAZ Nr. 59 am 10.3.2018 Seite 31

Von Prof. Barbara Brandstetter 

Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung rechnen sich aktuell nicht nur für Frührentner. Auch Selbständige, Hausfrauen und -männer oder Beamte profitieren. . . .


➡️   . . .  Über freiwillige Zahlungen sollten auch Mütter nachdenken, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben. Denn ihnen schreibt die Rentenversicherung automatisch je Kind jeweils 24 Monate gut. "In einigen Fällen lässt sich mit vergleichsweise geringen Beiträgen eine Rentenzahlung im Alter erreichen", sagt die Karlsruher Rentenberaterin Astrid Koser.

➡️   . . .  Lukrativ sind freiwillige Zahlungen insbesondere für Leute ab 50 Jahren. Dabei gilt die einfache Faustformel: "Je weniger Jahre bis zur Regelaltersgrenze, desto lukrativer sind freiwillige Einzahlungen", sagt Rentenberaterin Koser.

➡️   . . .   De facto allen Rentenversicherten steht die Möglichkeit offen, bis zum 45. Geburtstag für die Zeit ihrer Schulausbildung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr freiwillig einzuzahlen. Rentenberaterin Koser schildert dazu ein Beispiel aus ihrer Beratungspraxis: Evelyn D. (Jahrgang 1971) hatte schon 2016, kurz vor ihrem 45. Geburtstag, für ihre Schulzeit rund 14000 Euro freiwillig nachgezahlt. Da sie plant, sich mit 63 Jahren zur Ruhe zu setzen, würde sie gerne bald weitere Beiträge freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um mögliche Abschläge im Alter zu vermeiden oder zu mildern. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass das erst wieder vom 50. Lebensjahr an möglich ist. Doch Rentenberaterin Koser weist darauf hin, dass "die Ausgleichszahlung bei Nachweis eines berechtigten Interesses" auch früher beantragt werden kann. Im Fall von Evelyn argumentiert sie, dass sie schon mit dem Ausbau ihrer Altersvorsorge begonnen hat und daher auch vor dem 50. Lebensjahr freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen möchte. Daher wird Evelyn D. voraussichtlich schon vor ihrem 50. Geburtstag weitere freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen können.