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Rente und Beamtenpension

Erwirbt jemand Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Pension, werden diese in wenigen Fällen miteinander verrechnet. 

 

Die F.A.Z. berichtete am Samstag 26. August 2017 Seite 29 unter dem Titel “Wanderer zwischen den Welten” über den Irrglauben, dass alles auf die Pension angerechnet wird: das führt in einigen Fällen sogar dazu, dass Leute Geld verschenken. Dazu ein Beispiel aus der Praxis von Rentenberater Markus Vogts:

 

  • Frau Amtmann im Ruhestand arbeitete von August 1954 bis Februar 1960 als Tänzerin in einer Bar. Aus Scham ließ die Dame stets verlauten, sie habe in dieser Zeit ihre kranke Mutter gepflegt. Scham und Irrglaube, der sie zunächst um viel Geld gebracht hat: Da die Dame und heutige Pensionärin fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und Pension plus Rente 71,75 Prozent nicht überschreiten, stünde ihr neben ihrer Pension eine gesetzliche Rente zu. Diese hatte sie aber in dem Glauben nicht beantragt, dass diese „ohnehin auf die Pension angerechnet“ würde, was bei ihr nicht der Fall war.

 

In der FAZ-Veröffentlichung wird Vogts mit weiteren Hinweisen und Gestaltungsmöglichkeiten mehrfach zitiert.

 

Autor von “Wanderer zwischen den Welten”, ist Barbara Brandstetter, Professorin für Wirtschaftsjournalismus an der Hochschule Neu-Ulm.

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