Bildschirmfoto 2021-11-27 um 16.44.01.png

Die Rente lässt sich 2022 besonders günstig aufbessern

Frau Prof. Barbara Brandstetter ruft in ihrem FAZ-Artikel vom 27.11.2021 dazu auf, bei “Ausgleichszahlungen” ab dem 50. Lebensjahr genau hinzuschauen, ob Zahlungen noch 2021 oder aber erst 2022 durchgeführt werden sollen. 

Ich werde wie folgt zitiert:

“Wer vor der einfachen Entscheidung steht, steuerlich optimierte Ausgleichszahlungen entweder ausschließlich für 2021 oder für 2022 vornehmen zu können, der sollte die Zahlung natürlich auf das kommende Jahr verschieben”, sagt der Karlsruher Rentenberater Markus Vogts. Schließlich sinkt der Einkaufspreis je Euro monatlichen Rentenanspruch von aktuell 225,99 Euro um rund 6,4 % auf 211,63 Euro.

“Wer das Ziel hat, in größerem Umfang Ausgleichszahlungen für künftige Rentenminderungen vorzunehmen, der hat schon genau vorausgerechnet, in welcher Höhe Ausgleichszahlungen in den kommenden Jahren bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres einzuplanen sind”, sagt Rentenberater Vogts.

Bis zum Alter von 45 Jahren besteht auch die Möglichkeit, Nachzahlungsbeiträge für Ausbildungszeiten zu überweisen. Dazu als Hinweis: “Denn niedrigste freiwillige Beiträge führen zu einer Verschlechterung des Schutzes bei verminderter Erwerbsfähigkeit”, sagt Rentenberater Vogts.

Letztlich: “Es ist kaum damit zu rechnen, dass sich Sondereffekte wie im Jahr 2022 erneut wiederholen”, sagt Rentenberater Vogts.

————

Mein Kommentar: Es kommt stets drauf an . . .