Bildschirmfoto 2021-09-16 um 17.53.23.png Bildschirmfoto 2021-09-16 um 17.51.27.png Bildschirmfoto 2022-07-11 um 17.10.28.png

Das sollen Sie unbedingt tun!

Alle Berechnungsgrundlagen anfordern

Die DRV hat vor drei Jahren die Bescheide vereinfacht, um sie für Laien besser lesbar zu machen. Bestimmte Berechnungsgrundlagen, die früher als Anlage beigefügt waren, lässt sie nun weg. Ein Beispiel dafür ist die "Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten". Entgeltpunkte sind aber entscheidend für die Rentenhöhe. Der Versicherte kann vom Rentenversicherer verlangen, dass sämtliche Anlagen dem Bescheid beigefügt werden.

Der freiberufliche Rentenberater Markus Vogts rät dazu. "Ohne die Anlagen ist er nicht vollständig nachprüfbar", meint er. "Einfachheit darf nicht auf Kosten der Transparenz gehen."

Ergänzung vom 8.7.2022:

Es hat nun auch das Bundessozialgericht festgestellt, dass die aktuelle Gestaltung der Rentenbescheide rechtswidrig ist und sie „...nicht in allen Punkten die nach § 35 Abs. 1 SGB X erforderliche Begründung enthielten.“ 

BSG, B 5 R 39/21 R vom 06.07.2022