Die gute Nachricht lautet:
Eine Kündigung Ihres Vertrages hat nur Auswirkungen auf Ihren eigenen Vertrag. Nur Zulagen und Steuerermäßigungen, die Sie selbst während Ihrer Einzahlungen erhalten haben, müssen Sie bei der Kündigung zurückzahlen. Dabei wird keine Verzinsung darauf erhoben. . . . Ihre Frau müsste nur erhaltene Zulagen erstatten, wenn sie selbst ihren Vertrag kündigen würde . . .