Bundesverfassungsgericht am 7. Oktober 2015 (1 BvR 1962/11, gekürzt):
"Kostenbewusste Rechtssuchende werden prüfen, inwieweit sie fremde Hilfe zur effektiven Ausübung ihrer Verfahrensrechte brauchen oder selbst dazu in der Lage sind. Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist die Beratungspflicht der Behörde. Die pauschale Wertung, die Einlegung des Widerspruchs selbst wahre Verfahrensrechte, verkennt, dass regelmäßig nicht bereits die bloße Erhebung des Widerspruchs zur begehrten Änderung der angefochtenen Entscheidung führt, sondern erst dessen sorgfältige Begründung..."
"Wer uns vor nutzlosen Wegen warnt, leistet uns
einen ebenso guten Dienst wie derjenige,
der uns den rechten Weg anzeigt."
- Heinrich Heine (1797-1856)