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Arbeitsschwerpunkt: Versorgungsausgleich

Achtung!

Die bereits feststehenden Termine mit dem Thema "Die Scheidung steht an, was ist mit meiner Rente?"

Karlsruhe 14.11.23, Ludwigshafen 15.11.23

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt zu diesen Info-Abenden ein.  

Markus Vogts, Rentenberater und Rechtsbeistand für den Versorgungsausgleich, gibt rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet offene Fragen. Er informiert über praktisches Grundlagenwissen, über Rentenaufteilung, Auskunftspflichten sowie Rentenoptimierungs-Strategien. Ebenso klärt er über Möglichkeiten und Sinn der Abänderung des Versorgungsausgleichs nach bereits vollzogener Scheidung auf.

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Arbeitsschwerpunkt von Markus Vogts ist der Versorgungsausgleich mit Gutachten, Beratung, Vertretung vor Familiengerichten, insbesondere

  • Prüfung und Abänderung, auch viele Jahre nach der Scheidung
  • Durchsetzung oder Abwehr schuldrechtlicher Ausgleichsrenten

In einschlägigen Fachzeitschriften sind regelmäßig Beiträge von Markus Vogts zu diesen Themen zu finden.

Lesen Sie hier das vollständige Editorial "Mütter-Rente und Versorgungsausgleich" im ISUVreport.

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Übersehen, vergessen, verschweigen

Eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann nicht allein deswegen abgeändert werden, um nachträglich ein Anrecht auszugleichen, das bisher verschwiegen, vergessen oder aus anderen Gründen unberücksichtigt geblieben war (BGH XII ZB 340/11 vom 24.7.2013).

Die augenblickliche Rechtslage privilegiert ein Verhalten, Anrechte bewusst zu verschweigen in der Hoffnung, dass dies im Scheidungsverfahren womöglich nicht auffällt und nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann - so zu entnehmen dem Bericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Pet4-18-07-40302) vom 25.11.2015: Es besteht eine Missbrauchsmöglichkeit, die vom Gesetzgeber behoben werden sollte!

Dass zum Beispiel ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung überhaupt nicht angegeben (= verschwiegen) wurde, ist eher selten. Dagegen stelle ich sehr oft (= nahezu regelmäßig!) fest, dass typischerweise Firmenrenten und die VBL- oder ZVK-Zusatzversorgung zum Zeitpunkt der Scheidung falsch oder nur unvollständig ausgeglichen sind. Haben Sie keine Scheu vor einem Korrektur-Antrag und nachträglichem schuldrechtlichen Ausgleich. Auch zehn oder zwanzig Jahre nach einer Scheidung...

Lesen Sie weiter:


Wie wir Ihnen bei der Rententeilung helfen können

Bei der Scheidung ist viel zu teilen - auch die Rente. Da jeder vom anderen die Hälfte seiner Rentenzeiten bekommt, entsteht mit der Scheidung eine völlig geänderte Rentensituation. Es ist daher immer sinnvoll, schon im Vorfeld zu wissen, was mit der Rente passiert. Hierzu beantworten wir gerne Ihre Fragen. Im Scheidungsverfahren selbst werden wir ausschließlich als Ihr persönlicher Berater oder als Gutachter für Ihren Anwalt oder das Familiengericht tätig. In allen Verfahren nach der Scheidung können wir Sie auch vertreten. Wir begleiten Sie daher bei der Umsetzung von Entscheidungen der Versorgungsträger und prüfen diese. Falls erforderlich, setzen wir auch lange nach der Scheidung den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich für Sie durch oder beantragen für Sie beim Familiengericht die Abänderung der alten Entscheidung zum Versorgungsausgleich.


Mütter-Rente und Versorgungsausgleich

Wurde ein Kind während der Ehe erzogen, bekommt der Ehegatte, dem das Kind bisher zugeordnet wurde, die so genannte Mütter-Rente. Oft kann die Abände­rung des alten Versorgungsausgleichs beansprucht werden. Deshalb wurden schon viele Abänderungs-Anträge gestellt, aber oft ins Blaue hinein und deshalb mit hohem Risiko.